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Soziales

Zu einer Gesellschaft mit menschlichem Antlitz gehört auch die Rücksichtnahme auf den sozial schwächeren und kranken Menschen. Ebenso darf die Gemeinschaft Menschen, die durch einen Schicksalsschlag unverschuldet in Not geraten sind, nicht im Stich lassen. Sie bedürfen unserer besonderen Anteilnahme und Unterstützung.
Deshalb kann die Vonovia Sozialstiftung in Einzelfällen Personen finanzielle Zuwendungen gewähren, die sich in einer sozialen Notlage befinden und infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei ist die Stiftung an die Bestimmungen des § 53 der Abgabenordnung (AO) gebunden.
Auch die häusliche Pflege, z. B. von älteren Menschen, kann vorübergehend bezuschusst werden, ebenso wie die Anschaffung von technischen Hilfen für Behinderte.
Einen besonderen Schwerpunkt legt die Stiftung auf die Linderung persönlicher Schicksalsschläge. Zeitlich begrenzt können die finanziellen Folgen für Mieter und deren Angehörige bei einer schweren Krankheit oder bei einem Unfall abgemildert werden.
